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Häufig gestellte Fragen
Ja! Bitte geben Sie am Kundeneingang nur Ihren Firmennamen bekannt und weisen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis als eingetragene einkaufsberechtigte Person aus.
Unternehmer und Betriebe (wie z.B. Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher, Dienstleister) und sonstige institutionelle Verbraucher (wie Krankenhäuser, Heime, Anstalten, Kantinen, Vereine, Betriebsräte und Landwirte) können ihren täglichen Bedarf bei METRO zeit- und kostensparend decken und die Vorteile der METRO nutzen!
Als Großhändler stellen wir Ihnen Kundenkarten aus, die zum Einkauf berechtigen. Durch Ihre METRO-Kundenkarte können Sie den Vorteil von Großhandelspreisen nutzen. Voraussetzung für den Erhalt einer Kundenkarte: Sie sind gewerblicher oder institutioneller Großverbraucher, d.h. Sie üben eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus.
Leider ist dies zum aktuellen Zeitpunkt in der METRO nicht möglich.
Hier geht’s zu den METRO FAQs.